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NZZ,
31.03.2005 |
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Langfrist-Strategie contra Kurzfrist-Psychose
Von Erwin W. Heri und Daniel Thomann*
Die inkonsistente Behandlung von Aktiv- und Passivseite
einer Pensionskassen-Bilanz kann jene falschen Investitionsentscheide
auslösen, die man just verhindern wollte. Die Autoren
des folgenden Beitrags rufen den Langfristcharakter
des BVG-Konzeptes in Erinnerung und präsentieren
einen Ansatz, der diesem besser Rechnung trägt.
(Red.)
Das Bewusstsein um die demographischen Probleme, auf
die westliche Volkswirtschaften zusteuern, aber auch
die Börsenverluste, welche Versicherungen und Pensionskassen
in den letzten Jahren erlitten, haben die Lage der beruflichen
Vorsorge in der Schweiz zu einem Thema ersten Ranges
werden lassen. Viele der Probleme, mit denen Pensionskassen
heute kämpfen, stammen daher, dass bei der Einführung
des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Mitte der
achtziger Jahre die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
ganz anders waren als heute und dass Systemanpassungen
ausgeblieben sind.
Niedriger Zins und karge Aktienrenditen
Das nominelle Zinsniveau ist hierbei einer der wichtigsten
Faktoren. Bei der Einführung des BVG und bei der
Festlegung des technischen Zinssatzes für den Umwandlungssatz
konnte man früher auf einen Durchschnittszinssatz
für 10-jährige Bundesanleihen von 4,7% (Durchschnitt
von 1972 bis 1985) zurückgreifen. Im Vergleich
damit liegt der Durchschnittswert der 10-jährigen
Bundesobligationen von 1997 bis heute bei etwas über
3%. Gegenwärtig sind Zinsen von knapp über
2% marktkonform. Mit anderen Worten: Der technische
Zins konnte Mitte der achtziger Jahre praktisch risikolos
mit Staatsanleihen erwirtschaftet werden - eine Situation,
von der man heute meilenweit entfernt ist. Seit längerem
wird deswegen aber mit technischen Zinsen gerechnet,
die nur mehr beschränkt ins wirtschaftliche Umfeld
passten. Noch vor wenigen Jahren schien dies nicht wirklich
ein Problem zu sein, weil die exorbitanten Aktienrenditen
in den neunziger Jahren die effektiven langfristigen
Ertragsmöglichkeiten dieser Anlageklasse verschleiert
haben. Zu jener Zeit standen die Pensionskassen in der
Schweiz unter starker (Medien-)Kritik, zu wenig risikofreudig
zu sein, hohe Ertragschancen zu verpassen und generell
nichts zur Bildung von Risikokapital beizutragen. Entsprechend
entschied man sich, den technischen Zins im BVG nicht
der Entwicklung der internationalen Zinssätze anzupassen,
sondern die Aktienquoten zu erhöhen.
Nun braucht man aber wegen der augenblicklich zu hohen
technischen Zinsen das Kind nicht mit dem Bad auszuschütten.
Prognosen, wann denn nun das System kollabiere, oder
Vorwürfe, der Deckungsgrad der Pensionskassen sei
noch viel schlechter als üblicherweise angenommen
(weil man eigentlich risikolos diskontieren müsse),
dienen oft eher der Effekthascherei als einem konstruktiven
Diskussionsbeitrag. Das BVG ist auf Langfristigkeit
hin konzipiert. Und so soll es auch behandelt werden.
Dies bedeutet, dass man zwar vor längerfristigen
Tendenzen in der wirtschaftlichen Entwicklung nicht
einfach die Augen verschliesst, aber auch nicht wegen
jeder kurzfristigen Verwerfung gleich in die Knie geht.
Wer langfristig investiert, hat Aktien
Nun ist die Langfristigkeit des BVG-Konzeptes das eine,
die Art und Weise, wie in letzter Zeit damit umgegangen
wird, jedoch etwas völlig anderes. Auf der Passivseite
einer Pensionskassen-Bilanz wird der langfristigen Ausrichtung
der Altersvorsorge unter anderem über das Konzept
des technischen Zinses Rechnung getragen. Die Kammer
der Pensionskassen-Experten sagt dazu: «Der technische
Zinsfuss ist . . . so festzulegen, dass er langfristig
gesehen mit einer angemessenen Marge unterhalb der effektiven
Vermögensrendite liegt und über einen längeren
Zeitraum beibehalten werden kann.» Auf der Aktivseite
der Bilanz, bei den Kapitalanlagen, orientiert man sich
aber allzu oft nur kurzfristig.
Der Deckungsgrad einer Pensionskasse wird in landläufiger
Meinung als Indikator für die Risikofähigkeit
der entsprechenden Kasse angesehen. Konsequenterweise
wird oft argumentiert, dass ein geringer Deckungsgrad
oder gar eine Unterdeckung zu einer tiefen Quote risikobehafteter
Anlagen - mithin von Aktien - führen müsste.
Es ist an dieser Stelle aber aufgezeigt worden, dass
aus längerfristiger Optik eine gewisse Aktienquote
notwendig ist, um dem Konzept des technischen Zinses
gerecht zu werden. Wenn man also zum Schluss kommt,
die gegenwärtigen Aktienquoten seien wegen des
Risikos einer kurzfristigen Unterdeckung zu reduzieren,
dann würde man dadurch (über eine noch weitere
Senkung des technischen Zinses) die notwendigen Deckungskapitalien
noch weiter erhöhen und damit die Unterdeckung
erst recht produzieren.
Risiko einer abwärts drehenden Spirale
Die Crux liegt darin, dass die kurzfristige Volatilität
der Finanzmärkte in einem längerfristigen
Konzept der sozialen Sicherung, wie es das BVG ist,
keinen Platz hat. Entweder glaubt man daran, dass die
Finanzmärkte die langfristig erwarteten und im
technischen Zins sowie im gesamten Gebäude des
BVG implizit vorhandenen Renditen bringen, oder man
muss «ein neues Haus bauen». Die Art und
Weise, wie die Passivseite einer Pensionskassen-Bilanz
behandelt wird, steht jedenfalls in Widerspruch zum
kurzfristigen Denken, das der Aktivseite aufoktroyiert
wird. Dies wird umso ausgeprägter, als für
das Geschäftsjahr 2005 sämtliche Vorsorgeeinrichtungen
ihre Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26 zu erstellen
haben. Pensionskassen, die bisher ihre Obligationenbestände
zu Nominalwerten oder zur Bewertungsmethode «Amortized
Cost» in ihren Beständen hatten und ihre
Immobilien vielleicht sogar zu historischen Anschaffungswerten,
werden - mit anderen Worten - schon bald zu Marktwerten
bilanzieren.
In guter Schweizer Gründlichkeit wird dies selbstverständlich
gerade jetzt getan, wo sich die Zinsen vielleicht auf
einem Tiefststand befinden. Sollten die Zinsen in den
nächsten Jahren steigen, wie nicht wenige Spezialisten
vermuten, wird man beim Deckungsgrad noch einmal bestraft,
denn die Preise der Obligationen werden wie Schnee in
der Sonne schmelzen. Die für die Passivseite relevanten
technischen Zinsen werden dann womöglich nicht
angepasst, weil sie entweder noch zu hoch sind oder
weil sie eben langfristigen Charakter haben. Daraus
können sich weitere Konsequenzen für die Allokation
der Pensionskassengelder ergeben. Der weiter gesunkene
Deckungsgrad reduziert die Risikofähigkeit nochmals,
was tendenziell dazu führen wird, dass die Aktienquoten
erneut heruntergefahren werden, obwohl das Gesetz -
eben wegen der Langfristigkeit des Konzeptes - solche
Unterdeckungen grundsätzlich zulässt. Dann
könnten die Aktienmärkte in einen ähnlichen
Strudel geraten wie 2002, als in ganz Europa die Versicherungen
allein wegen ihrer Buchführungsprinzipien die Aktienquoten
praktisch auf Null reduzieren mussten und damit den
Aktien-Crash erst wirklich auslösten.
Wider Asymmetrien in der PK-Bilanz
Schon der Aktien-Crash vom Jahr 1987 wurde durch Portfolio-Insurance-Strategien
ausgelöst, damals durch Fondsprodukte. Vor drei
Jahren waren es die Accounting-Rules der Versicherer,
und nun läuft man mit einer systemwidrig kurzfristigen
und inkonsistenten Betrachtung der Aktivseite von Pensionskassen-Bilanzen
schnurgerade in die gleiche Richtung. Es geht nicht
darum, modernen Konzepten der Buchführung entgegenzutreten.
Das BVG ist aber ein langfristiges Rentenkonzept. Warum
müssen wir das System dadurch gefährden, dass
auf der Aktivseite die kurzfristigen Verwerfungen aller
möglichen Finanzmarktpreise abgebildet werden,
und sie damit automatisch auf den Deckungsgrad übertragen,
wo doch kurzfristige Entwicklungen eigentlich nicht
interessieren sollten? Kein Mensch denkt ja ernsthaft
daran, dass plötzlich alle Pensionskassen an irgendeinem
imaginären 31. Dezember plötzlich alle ihre
Verpflichtungen bedienen müssen. Eine gelegentliche
Rückbesinnung auf den langfristigen Charakter der
Altersvorsorge tut not, gerade in einer Zeit, in welcher
kurzfristiges Denken Überhand nimmt.
* Erwin Heri ist a. o.Professor für Finanztheorie
an der Uni
Basel und VR-Präsident der OZ Holding; Daniel Thomann
ist eidg. dipl.
Pensionsversicherungsexperte bei Hewitt Associates.
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