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NZZ
am Sonntag, 24.04.2005 |
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Pragmatismus ist auch für Aktionäre eine
Tugend
Wer meint, zur guten Führung der Unternehmen brauche
es einfach ein paar Regulierungen mehr, passt zwar in
unsere Zeit, zielt aber am Problem vorbei, schreibt
Erwin W. Heri
Corporate Governance. Endlich wieder einmal ein Thema,
mit dem sich nun wirklich alle möglichen Blätter
füllen lassen. Nicht nur, aber vor allem in den
Nachwehen der gegenwärtigen Saison der Generalversammlungen
wird Verhalten von Managern - an vielen Orten praktisch
ein Synonym für Corporate Governance - zum Stammtischthema
Nummer eins. Dass dabei in den meisten Fällen der
sprichwörtliche Sack statt der Esel geschlagen
wird, sei hier nur beiläufig erwähnt.
Man tut so, als ob Corporate Governance, also die verantwortungsbewusste
Unternehmensführung, ein neues Thema wäre.
Principal/Agent-Diskussionen werden in den Wirtschaftswissenschaften
seit Jahrhunderten geführt. Fragen also, wie der
Besitzer einer Unternehmung - wenn er denn nicht selber
operativ sein kann - dafür sorgt, dass ein von
ihm eingesetzter Manager letztlich im Interesse des
Besitzers und nicht nur im Eigeninteresse agiert. Adam
Smith hat schon im 18. Jahrhundert geschrieben, eine
solche Gesellschaftsorganisation müsse dem richtigen
Unternehmertum unterlegen sein, weil angestellte Direktoren
sich vor allem durch Überheblichkeit und durch
Vernachlässigung wichtiger Aufgaben auszeichnen
würden und dass sie vor allem den Eigennutzen optimierten.
Leider folgt aber aus dem schieren Alter der Problemstellung
noch nicht, dass einfache Lösungen gefunden wären
- weder in der wissenschaftlichen Diskussion noch in
der praktischen Arbeit. Und die Meinung, es brauche
einfach ein paar Regulierungen und ein paar Kodexe mehr,
passt zwar in unsere Zeit, zielt aber am Problem vorbei.
Wenn Corporate Governance am Schluss nur mehr dickere
Geschäftsberichte produziert, in denen sich abhaken
lässt, ob irgendwelche Vorschriften eingehalten
wurden, dann verkommt sie zu einem reinen Papiertiger.
Was es braucht, sind - neben den meist schon vorhandenen
Richtlinien und Transparenzvorschriften - insbesondere
Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit und gesunden
Menschenverstand eines kompetenten Verwaltungsrates,
der eine wirkliche Kontrolle der operativen Tätigkeiten
ausübt. Dies lässt sich nicht regulieren.
Und auch wenn sich Corporate Governance noch so stark
theoretisch-juristisch verwurzeln liesse, stünde
stets der Mensch als agierende Persönlichkeit im
Vordergrund.
Hier müssen die Aktionäre aktiv werden und
Einfluss nehmen. Die Frage ist nicht, ob Herr oder Frau
XY als Verwaltungsrat gleichzeitig CEO der Firma Z sein
kann oder darf. Die Frage ist, ob XY in der gegenwärtigen
Phase der Firma Z der richtige Mann oder die richtige
Frau an der richtigen Stelle ist. Hier sind die Aktionäre
als Besitzer der Firma gefragt: bei der Zusammenstellung
des Führungsgremiums. Viel mehr als bei Fragen
der Detailorganisation oder gar bei unternehmensstrategischen
Fragen, die sie ja bewusst delegiert haben. Wenn man
sich einmal geeinigt hat, dass XY als Verwaltungsrat
die richtige Person ist, dann mag während einer
bestimmten Zeit auch eine zumindest theoretisch suboptimale
Organisation richtig erscheinen. Blinde Regulierungen
verhindern hier unter Umständen genau das, an dem
wir letztlich alle interessiert sind: eine erspriessliche
Entwicklung der Unternehmung, auch wenn die Bedingungen
schwierig sind.
Auf Seiten der Besitzer ist hier Pragmatismus gefragt,
der aber ohne weiteres durch entsprechende Kommunikation
auf Seiten der Verwaltung gefordert werden kann. Ähnlich
sieht es mit weiteren ehernen Grundsätzen aus,
die in letzter Zeit so gerne zitiert werden. Wer beispielsweise
behauptet, es sei ein Unding, operative Leute in der
Verwaltung zu haben - vor lauter Angst, sie würden
sich selber kontrollieren -, hat die Geschichte mit
der asymmetrischen Information noch nicht begriffen.
Die operative Führung hat immer mehr und bessere
Informationen über die Unternehmung als der Verwaltungsrat.
Sie bestimmt ja zu einem grösseren Teil, welche
Art und Tiefe der Information dem Verwaltungsrat weitergegeben
wird. Operative Leute im Verwaltungsrat werden deshalb
immer - eben wegen ihrer doppelten Verantwortung - dafür
sorgen, dass relevante Information tiefer und besser
verteilt ist. Ob der Aspekt der Selbstkontrolle bei
einer solchen Konstellation relevant ist oder nicht,
hat mit der Qualität des Gesamtverwaltungsrates
zu tun und nicht mit der oberflächlichen Organisationsstruktur.
Auch hier kann Pragmatismus im Rahmen klarer Grundsätze
über manche Hürde hinweghelfen.
Und Pragmatismus auf Seiten der Verwaltung?
Verwaltungsräte, die noch nicht begriffen haben,
dass Aktionäre ein neues Selbstverständnis
entwickelt haben, sollten schleunigst aufwachen. Wer
noch nicht gelernt hat, dass gute Corporate Governance
im Regelfall auch etwas mit der Performance der eigenen
Aktie zu tun hat und dass man «gewisse Sachen
einfach nicht tut» - wie Manfred Timmermann es
so treffend in seiner Abschiedsvorlesung an der Universität
St. Gallen kürzlich gesagt hat -, muss sich nicht
wundern, wenn an sich sachliche Anliegen immer mehr
auf eine persönliche und emotionale Ebene gezogen
werden, auf welcher sie niemandem nutzen, aber viel
Schaden anrichten können. Es ist eine Tatsache,
dass die Statuten vieler Börsenunternehmen noch
immer Paragraphen enthalten, die nicht mehr in unsere
Zeit passen. Es zeugt von Reife, wenn sich auch alteingesessene
und vermeintlich erfolgreiche Global Players darüber
Gedanken machen. Wer sich am Kapitalmarkt um Gelder
bewirbt und in anderem Zusammenhang nur allzu gern den
Markt bemüht, soll sich auch den neuen Regeln der
Finanzmärkte und der entsprechenden Kontrolle unterstellen.
Sonst steigen über kurz oder lang die Kapitalkosten,
und die Unternehmen bestrafen sich selbst.
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