Basler Zeitung , 04.06.2005

...und die Regulierungswelle rollt und könnte die Wirtschaft weiter lähmen

WIDERSPRUCH. Die Regulierungsdiskussion in der Schweiz nimmt interessante Formen an. Auf der einen Seite werden übermässige staatliche Eingriffe bei jeder Gelegenheit (und auch schon bei den meisten politischen Parteien) für die Wachstumsschwäche der Schweiz in den letzten Jahren verantwortlich gemacht. Und auf der anderen Seite werden - zum Teil von den gleichen Gruppierungen - immer mehr staatliche Eingriffe und Mechanismen zur Kontrolle des Verhaltens von Privatunternehmen verlangt.

Eine Studie des Instituts für Rechnungswesen und Controlling der Universität Zürich und der KPMG ist kürzlich zum Schluss gekommen, dass Schweizer Unternehmen im Bereich der internen Kontrolle und des Risikomanagements nicht gerade in Höchstform seien. Ganz neu ist diese Einsicht wahrscheinlich nicht, passt aber ausgezeichnet zur Diskussion der Neuregelung der Revisionsstelle im Obligationenrecht, die eine gesetzliche Vorschrift zur Prüfung der internen Steuerung und Kontrolle vorsieht. Interessant wäre in diesem Zusammenhang die Frage, wo sie denn sind, die Unternehmen, die diesbezüglich in Höchstform sind. Würde man nachfragen, käme man wahrscheinlich zum Schluss, dass sie in den USA wären. Gleichzeitig sind es aber doch auch die USA, die in den letzten Jahren die grössten Wirtschaftsskandale hervorgebracht haben - nota bene zu einem Grossteil zurückzuführen auf das Versagen interner Kontrollen.

JETZT ALLES BESSER. Aber nun soll alles besser werden, da wir in den USA jetzt die Sarbanes-Oxley-Regeln haben, unter denen das Management von Grossunternehmen verpflichtet wird, die Steuerungs- und Kontrollaktivitäten zumindest zur finanziellen Berichterstattung jährlich zu beurteilen und deren Qualität selbstverständlich von den Wirtschaftsprüfern bestätigen zu lassen. In schon fast vorauseilendem Gehorsam wird nun gefordert, dass solche Vorschriften auch in der Schweiz eingeführt werden. Gemäss der Botschaft unserer Regierung zur oben erwähnten Neuregelung der Revision im OR dient diese bei den Publikumsgesellschaften dem Investorenschutz, bei Grossunternehmen dem Schutz des öffentlichen Interesses, bei Privatgesellschaften dem Minderheitenschutz und grundsätzlich bei Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit dem Schutz der Gläubiger. Vor so viel Schutz bekommt man in der Tat Respekt. Aber Hand aufs Herz, bei den vielen Vorschriften zur Steuerung, Kontrolle und zum Risikomanagement geht es doch weniger um Identifikation und Messung der Risiken als vielmehr um deren Vermeidung. Nur durch die Vermeidung der Risiken kann man ja die «Stakeholder» vor den negativen Auswirkungen der Risiken schützen. Wenn man dann noch hört, dass darüber diskutiert wird, dass man quasi von «Staates wegen» neben den Investoren und Gläubigern auch weitere Parteien wie Arbeitnehmer oder Lieferanten durch die oben genannte Revisionsarbeit schützen will, beginnt die Geschichte langsam groteske Formen anzunehmen.

Offensichtlich vergisst man vor lauter Schutz gelegentlich, dass das Eingehen von Risiken eine der Triebfedern eines freiheitlichen Wirtschaftssystems ist. Wo wären wir denn heute, wenn nicht Privatunternehmer und sonstige Kapitalgeber immer wieder und während vieler Jahre finanzielle Risken auf sich nehmen würden, um den unterschiedlichsten Ideen zum Durchbruch und ihren Kapitalien zu nachhaltiger Rendite zu verhelfen? Natürlich haben dabei viele Unternehmer und Kapitalgeber auch Geld verloren, weil nicht alle Ideen erfolgreich sind. Aber genau dies ist doch die Basis unseres Wirtschaftens. In vielen Fällen zahlt es sich aus, Risiken einzugehen, in anderen Fällen aber halt nicht. Wenn wir nun plötzlich immer mehr staatliche Vorschriften erlassen, die dazu führen, mögliche negative Auswirkungen eingegangener Risiken auszumerzen, dann verunmöglichen wir damit auch die andere Seite der Medaille: den wirtschaftlichen Erfolg. Vielleicht wollen wir das. Wir sollten uns dann aber nicht wundern, dass mehr und mehr Innovation nicht mehr hier stattfindet und mehr und mehr risikosuchendes Kapital abwandert. Nicht jeder will vor seiner eigenen Risikofreude geschützt werden.

Dass es sich bei den oben beschriebenen Tendenzen bezüglich der Revisionsarbeiten nicht nur um Leerformeln handelt, zeigt ein Statement des Insituts für Rechnungswesen und Controlling der Zürcher Universität in der NZZ vom 26. Mai: «Da Missstände in Firmen meist auf Führungsentscheide zurückgehen, sollte gerade die präventive (...) Wirkung der Revision nicht unterschätzt werden.» Wenn dann die Revision - alsdann der verlängerte Arm des Gesetzgebers - auch noch für Strategie und operative Führung ihr Placet abzugeben hat, dann haben wir eher kollektiv-staatswirtschaftliche Strukturen und nicht mehr ein freiheitliches System, von dem wir eigentlich glauben, dass es am ehesten zu Wachstum und wirtschaftlichem Wohlergehen führt.

Diejenigen Gruppierungen, die sich dafür stark machen, die Schweizer Wirtschaft durch alle möglichen Deregulierungen wieder fit zu machen, sollten aufpassen, dass nicht durch die Hintertüre neue staatliche Vorschriften durchgesetzt werden, die unsere Volkwirtschaft noch mehr lähmen, als der gegenwärtige Regulierungsjungel. Dass die Revisionsgesellschaften an solchen Entwicklungen ein Interesse haben, braucht hier nicht diskutiert zu werden, ob es im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft ist, ist eine andere Frage.

* Erwin W. Heri ist Professor für Finanzmarkttheorie am Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum (WWZ) der Universität Basel.

Autor: Heri Erwin W.