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Basler
Zeitung , 04.06.2005 |
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...und die Regulierungswelle rollt und könnte
die Wirtschaft weiter lähmen
WIDERSPRUCH. Die Regulierungsdiskussion in der Schweiz
nimmt interessante Formen an. Auf der einen Seite werden
übermässige staatliche Eingriffe bei jeder
Gelegenheit (und auch schon bei den meisten politischen
Parteien) für die Wachstumsschwäche der Schweiz
in den letzten Jahren verantwortlich gemacht. Und auf
der anderen Seite werden - zum Teil von den gleichen
Gruppierungen - immer mehr staatliche Eingriffe und
Mechanismen zur Kontrolle des Verhaltens von Privatunternehmen
verlangt.
Eine Studie des Instituts für Rechnungswesen und
Controlling der Universität Zürich und der
KPMG ist kürzlich zum Schluss gekommen, dass Schweizer
Unternehmen im Bereich der internen Kontrolle und des
Risikomanagements nicht gerade in Höchstform seien.
Ganz neu ist diese Einsicht wahrscheinlich nicht, passt
aber ausgezeichnet zur Diskussion der Neuregelung der
Revisionsstelle im Obligationenrecht, die eine gesetzliche
Vorschrift zur Prüfung der internen Steuerung und
Kontrolle vorsieht. Interessant wäre in diesem
Zusammenhang die Frage, wo sie denn sind, die Unternehmen,
die diesbezüglich in Höchstform sind. Würde
man nachfragen, käme man wahrscheinlich zum Schluss,
dass sie in den USA wären. Gleichzeitig sind es
aber doch auch die USA, die in den letzten Jahren die
grössten Wirtschaftsskandale hervorgebracht haben
- nota bene zu einem Grossteil zurückzuführen
auf das Versagen interner Kontrollen.
JETZT ALLES BESSER. Aber nun soll alles besser werden,
da wir in den USA jetzt die Sarbanes-Oxley-Regeln haben,
unter denen das Management von Grossunternehmen verpflichtet
wird, die Steuerungs- und Kontrollaktivitäten zumindest
zur finanziellen Berichterstattung jährlich zu
beurteilen und deren Qualität selbstverständlich
von den Wirtschaftsprüfern bestätigen zu lassen.
In schon fast vorauseilendem Gehorsam wird nun gefordert,
dass solche Vorschriften auch in der Schweiz eingeführt
werden. Gemäss der Botschaft unserer Regierung
zur oben erwähnten Neuregelung der Revision im
OR dient diese bei den Publikumsgesellschaften dem Investorenschutz,
bei Grossunternehmen dem Schutz des öffentlichen
Interesses, bei Privatgesellschaften dem Minderheitenschutz
und grundsätzlich bei Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit
dem Schutz der Gläubiger. Vor so viel Schutz bekommt
man in der Tat Respekt. Aber Hand aufs Herz, bei den
vielen Vorschriften zur Steuerung, Kontrolle und zum
Risikomanagement geht es doch weniger um Identifikation
und Messung der Risiken als vielmehr um deren Vermeidung.
Nur durch die Vermeidung der Risiken kann man ja die
«Stakeholder» vor den negativen Auswirkungen
der Risiken schützen. Wenn man dann noch hört,
dass darüber diskutiert wird, dass man quasi von
«Staates wegen» neben den Investoren und
Gläubigern auch weitere Parteien wie Arbeitnehmer
oder Lieferanten durch die oben genannte Revisionsarbeit
schützen will, beginnt die Geschichte langsam groteske
Formen anzunehmen.
Offensichtlich vergisst man vor lauter Schutz gelegentlich,
dass das Eingehen von Risiken eine der Triebfedern eines
freiheitlichen Wirtschaftssystems ist. Wo wären
wir denn heute, wenn nicht Privatunternehmer und sonstige
Kapitalgeber immer wieder und während vieler Jahre
finanzielle Risken auf sich nehmen würden, um den
unterschiedlichsten Ideen zum Durchbruch und ihren Kapitalien
zu nachhaltiger Rendite zu verhelfen? Natürlich
haben dabei viele Unternehmer und Kapitalgeber auch
Geld verloren, weil nicht alle Ideen erfolgreich sind.
Aber genau dies ist doch die Basis unseres Wirtschaftens.
In vielen Fällen zahlt es sich aus, Risiken einzugehen,
in anderen Fällen aber halt nicht. Wenn wir nun
plötzlich immer mehr staatliche Vorschriften erlassen,
die dazu führen, mögliche negative Auswirkungen
eingegangener Risiken auszumerzen, dann verunmöglichen
wir damit auch die andere Seite der Medaille: den wirtschaftlichen
Erfolg. Vielleicht wollen wir das. Wir sollten uns dann
aber nicht wundern, dass mehr und mehr Innovation nicht
mehr hier stattfindet und mehr und mehr risikosuchendes
Kapital abwandert. Nicht jeder will vor seiner eigenen
Risikofreude geschützt werden.
Dass es sich bei den oben beschriebenen Tendenzen bezüglich
der Revisionsarbeiten nicht nur um Leerformeln handelt,
zeigt ein Statement des Insituts für Rechnungswesen
und Controlling der Zürcher Universität in
der NZZ vom 26. Mai: «Da Missstände in Firmen
meist auf Führungsentscheide zurückgehen,
sollte gerade die präventive (...) Wirkung der
Revision nicht unterschätzt werden.» Wenn
dann die Revision - alsdann der verlängerte Arm
des Gesetzgebers - auch noch für Strategie und
operative Führung ihr Placet abzugeben hat, dann
haben wir eher kollektiv-staatswirtschaftliche Strukturen
und nicht mehr ein freiheitliches System, von dem wir
eigentlich glauben, dass es am ehesten zu Wachstum und
wirtschaftlichem Wohlergehen führt.
Diejenigen Gruppierungen, die sich dafür stark
machen, die Schweizer Wirtschaft durch alle möglichen
Deregulierungen wieder fit zu machen, sollten aufpassen,
dass nicht durch die Hintertüre neue staatliche
Vorschriften durchgesetzt werden, die unsere Volkwirtschaft
noch mehr lähmen, als der gegenwärtige Regulierungsjungel.
Dass die Revisionsgesellschaften an solchen Entwicklungen
ein Interesse haben, braucht hier nicht diskutiert zu
werden, ob es im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft
ist, ist eine andere Frage.
* Erwin W. Heri ist Professor für Finanzmarkttheorie
am Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum (WWZ) der Universität
Basel.
Autor: Heri Erwin W.
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